Fischen im Dunkeln nun auch in Oberbayern erlaubt
Nachtfischen

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München, 11. Dezember 2014

Bezirkstag beschließt Aufhebung des generellen Nachtfischverbots


Mit Ausnahme der großen oberbayerischen Seen ist das nächtliche Fischen bald auch in Oberbayern erlaubt. Möglich ist das durch eine Änderung der Bezirksfischereiverordnung, die der Bezirkstag von Oberbayern in seiner heutigen Plenarsitzung beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt am 13. Februar 2015 in Kraft.

Oberbayern hatte als einziger Bezirk an dem bereits 2005 bayernweit aufgehobenen Nachtfischverbot festgehalten. Grund für diesen Sonderweg war die befürchtete Nichtvereinbarkeit von Angel- und Berufsfischerei in dem seenreichsten der sieben bayerischen Bezirke. Um eine Beschädigung der von den Berufsfischern ausgebrachten Netze und Reusen durch die Angelfischerei zu vermeiden, war das Fischen zur Nachtzeit in Oberbayern weiterhin verboten worden. Geregelt ist das in der Bezirksfischereiverordnung, die der Bezirk Oberbayern erlässt.

Wer nachts angeln wollte, musste das bei der Fischereifachberatung des Bezirks beantragen. Immer mehr solcher Anträge wurden in den vergangenen Jahren genehmigt, denn es hatte sich gezeigt, dass die Gewässer durch das Nachtfischen keinen Schaden nehmen.

Ab 13. Februar 2015 ist die neue Verordnung gültig und dann darf auch in Oberbayern nachts gefischt werden. Weiterhin ausgenommen sind die großen Seen mit Berufsfischerei: Das sind Ammersee, Staffelsee, Kochelsee, Walchensee, Starnberger See, Chiemsee, Tegernsee, Schliersee, Simsee und Waginger See.


Text:
Michael Seeholzer
geschäftsf. Vizepräsident



Mit freudlichen Grüßen


und einem Petri Heil Josef


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